Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätze unserer Maklertätigkeit
Die Winters & Hirsch Real Estate Advisory GmbH & Co. KG beschäftigt sich mit dem Nachweis und/ oder der Vermittlung von Immobilien. Allen Makleraufträgen widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt im Interesse unserer Auftraggeber und unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns. Unsere Tätigkeit basiert auf den §§ 652 ff BGB und 34c Gewerbeordnung (GewO) sowie der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Maklervertrag.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil des beabsichtigten Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
2. Exposé – Angaben, Angebotsbindung
Die Angaben in unseren Angeboten basieren auf den uns von Dritten, insbesondere Objektanbieter, erteilten Informationen. Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend; ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Vertraulichkeit des Angebotes
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber (den Provisionspflichtigen) bzw. den von uns direkt angesprochenen Empfänger bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe zum Abschluss eines Hauptvertrages, zahlen der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) bzw. der Empfänger eine Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé angegebenen bzw. vereinbarten Provision.
4. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber (dem Provisionspflichtigen) die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens von acht Tagen, unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Bei Verstößen gilt Ziff. 5 Abs. 3. Bis zum Beweis etwaiger Vorkenntnis gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages.
5. Mitwirkungs- und Informationspflichten
Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) wird uns eine Abschrift des abgeschlossenen Hauptvertrages aushändigen.
Gibt der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) seine Vertragsabsicht auf oder wird der uns erteilte Auftrag auf sonstige Weise gegenstandslos, ist der Auftraggeber zu unverzüglicher schriftlicher Information an uns verpflichtet.
Verstößt der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) gegen seine Informationspflichten, erhalten wir Ersatz unserer Aufwendungen für Werbemaßnahmen, Insertionen, Exposés, Reisen, Postgebühren, Fotokopien etc. in Höhe von 5% der vereinbarten Provision und – soweit der Verstoß zum Verlust eines Provisionsanspruchs führt – eine weitere Pauschale für Zeitaufwand und entgangenen Gewinn in Höhe von 20% der vereinbarten Provision. Dem Auftraggeber (dem Provisionspflichtigen) bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Provisionssätze
Unsere Maklertätigkeiten üben wir auf der Basis von Erfolgsprovisionen aus. Die Provisionssätze richten sich nach den in unseren Exposés gemachten Angaben. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
7. Entstehung unseres Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit der beabsichtigte Hauptvertrag zustande kommt. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich ist.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Abschluss des Hauptvertrages zu einer späteren Zeit erfolgt oder zu abweichenden Bedingungen, soweit für den Auftraggeber (den Provisionspflichtigen) der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
8. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist am Tage des Abschlusses des Hauptvertrages verdient und abzugslos zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das in unserer Rechnung benannte Bankkonto zu erfolgen. Gerät der Auftraggeber (der Provisionspflichtige) in Verzug, ist die Provision gemäß den gesetzlichen Regeln mit 8% über dem Basiszins zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszins. Weitergehende Zins- oder Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Maklerverträge mit Kaufleuten Berlin. Auf alle vertraglichen Beziehungen mit unserem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Abweichungen oder Änderungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Wir schließen Maklerverträge ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), selbst wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird; diese sind unwirksam und werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Anerkennung Gegenstand des Maklervertrages.
Sollten Teile unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Maklervertrages nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Winters & Hirsch Real Estate Advisory GmbH & Co. KG
Stand: April 2016